Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige

Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige

Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung einen Anreiz zu geben, externes Knowhow in Anspruch zu nehmen.

 

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung. Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und aus - gezahlt.

 

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Diese dürfen im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielt haben. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahres Umsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partneroder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.

 

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen

Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen einschließlich begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater.

 

Spezielle Beratungen, insbesondere

– Technologie- und Innovationsberatungen

– Außenwirtschaftsberatungen

– Qualitätsmanagementberatungen

– Kooperationsberatungen

– Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen

– Beratungen im Vorfeld eines anstehenden Unternehmensratings mit dem Ziel der Beseitigung ratingrelevanter Schwachstellen

 

Umweltschutzberatungen 

Arbeitsschutzberatungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung der Beschäftigten sowie zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit

Beratungen für Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden 

Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

Beratungen für Unternehmen, die von Migranten/-innen geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung

 

Inhalte der Beratungen:

-       Analyse der Unternehmenssituation sowie der Schwachstellen, bezogen auf den Beratungsauftrag

-       Verbesserungsvorschläge

-       konkrete Handlungsempfehlungen

-       detaillierte Anleitungen zur Umsetzung dieser Vorschläge in die betriebliche Praxis      

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Unternehmen und freiberuflich Tätige können Zuschüsse erhalten in Höhe von

50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 

75 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg.

Je Antragsteller/-in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten/-innen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller/-in ist das beratene Unternehmen oder der freiberuflich Tätige. Unser Team ist Ihnen bei der Beantragung der Förderungen sehr gerne behilflich.

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