| Gründercoaching Deutschland |
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Ziel der Förderung Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) beziehen, erhalten eine besondere Förderung, die innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden kann. Was wird wie gefördert? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars. Bemessungsgrundlage, d.h. max. Netto-Beraterhonorar 4.000 Euro. Maximal förderfähiges Tageshonorar 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Wo stellen Sie den Antrag? Nach erfolgreicher Präsentation und positiver Beurteilung des Vorhabens erfolgt durch die NBank eine Empfehlung zur Umsetzung an die KfW. Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses sind vor Abschluss des Coachingvertrages über die NBank an die KfW zu richten. Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung der NBank über die Gewährung des Zuschusses. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter: www.nbank.de Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen auch sehr gerne telefonisch zur Verfügung: 0 51 61 – 4 88 55 90 |


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