Runde Tisch

Runde Tisch - Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten

In diesem Programm profitieren Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten von der kompetenten Beratung durch einen Unternehmensberater. Diese professionelle, externe Beratung wird durch eine Aufwandsentschädigung in Form eines Zuschusses gefördert. So bleiben die Kosten für Sie überschaubar.

 

 

Ziel der Förderung
Die Beratung im Rahmen dieses Förderprogramms hat zum Ziel, Schwachstellen zu identifizieren, Maßnahmenvorschläge zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln und eine Fortführungsprognose abzugeben.


Zielgruppe

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Geschäftssitz im gesamten Bundesgebiet,
-  die die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen
-  die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt
haben oder bei denen die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht. Ebenso Unternehmen, die nicht als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die KfW reicht die entsprechenden
Mittel mittels privatrechtlichen Vertrags aus.


Was wird wie gefördert?

Unternehmen erhalten die Möglichkeit, Beraterinnen und Berater, die in der Beraterbörse der KfW für den Runden Tisch zugelassen sind, mit der Durchführung einer Schwachstellenberatung zu beauftragen, die auch erste Maßnahmenvorschläge und eine Fortführungsprognose enthält.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Berater erhalten im Rahmen des Förderprogramms Runder Tisch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 160 Euro pro Tagewerk à 8 Stunden für maximal 10 Tagewerke. Damit sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon  und Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW und gegebenenfalls weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern übernommen. Außer den Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen, die gegebenenfalls hierauf entfallende Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls der Umsatzsteuer auf die Aufwandsentschädigung fallen für die Unternehmen keine Beratungskosten im Rahmen dieses Förderprogramms an.




 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen auch sehr gerne telefonisch zur Verfügung (05161 4885590). Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung.

 

 

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