Turn Around Beratung

Turn Around Beratung - Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

Zuschüsse zu Beratungskosten helfen Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, aber über eine positive Fortführungsprognose verfügen.

 

 

Ziel der Förderung
Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen wiederherzustellen, den Bestand der Unternehmen nachhaltig zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.


Zielgruppe

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Geschäftssitz im gesamten Bundesgebiet,
-  die die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen
-  die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt
haben oder bei denen die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht. Ebenso Unternehmen, die nicht als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die KfW reicht die entsprechenden
Mittel mittels privatrechtlichen Vertrags aus.


Was wird wie gefördert?

Gefördert werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit. Ausgeschlossen von der Förderung sind Beratungsmaßnahmen

  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,
  • die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben,
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • die mit anderen öffentlichen Mitteln (z. B. ESF-Mitteln) finanziert werden.

Voraussetzungen für eine Förderung

Aktuelle Schwachstellenanalyse einer unabhängigen und fachlich kompetenten Beraterin oder eines Beraters

  • mindestens eine der Voraussetzungen eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Ziffer 10 oder 11 (Amtsblatt der EU C 244/2 vom 1. Oktober 2004) liegt vor
  • konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit (Maßnahmenplan)
  • eine positive Fortführungsprognose

 

 


Wie hoch ist die Förderung?

  • 75 % des Beratungshonorars im Geltungsbereich der neuen Bundesländer sowie in der Phasing Out-Region Lüneburg
  • 50 % des Beratungshonorars im Geltungsbereich der alten Bundesländer (ohne Phasing Out-Region Lüneburg) einschließlich Berlin
  • bei einer maximalen Bemessungsgrundlage des Nettohonorars in Höhe von 8.000 Euro
  • Das maximal förderfähige Tageshonorar bei 8 Stunden pro Tag beträgt 800 Euro.




 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen auch sehr gerne telefonisch zur Verfügung (05161 4885590). Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung.

 

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