Keine gesetzlichen Änderungen zum Gründungszuschuss

Existenzgründer-NEWS

Wie zunächst befürchtet, treten zum 01.01.2011 keine gesetzlichen Änderungen zum Gründungszuschuss in Kraft. Demnach bleibt der Rechtsanspruch auf Förderung einer Existenzgründung aus dem ALGI zunächst bestehen.

Aufgrund der Kürzungen der Bundesregierung im Sommer 2010 waren sich die großen Arbeitsagenturen sicher, dass der bestehende Rechtsanspruch in eine Kannleistung umgewandelt wird.

Diese führte in den vergangenen Monaten zu einer großen Unsicherheit.

Die Unsicherheit war so groß, dass einige Gründungen bereits in das Jahr 2010 vorgezogen wurden. Eine Ablehnung des Gründungszuschusses führt nicht nur zu direkten finanziellen Einbußen für den Gründer. Zusätzlich verliert er den Anspruch auf eine 90%ige Förderung des Gründercoaching Deutschland, was wiederum zu finanziellen Einbußen führt.

Unbeachtet eines Gründungszuschusses ist ein aussagekräftiger Businessplan für die Beantragung von Fördergeldern unersetzlich. Es wird empfohlen den Businessplan nicht nur allein für die Vorlage bei der Arbeitsagentur zu entwerfen. Er dient vielmehr als Leitfaden und zur gründlichen Vorbereitung eines Unternehmens. Die Zeit der Arbeitslosigkeit sollte daher dazu genutzt werden das Unternehmen gründlich vorzubereiten. Hierzu gehören unter anderem eine fundierte Finanz- und Umsatzplanung, sowie Markt- und Wettbewerbsrecherche. Grundsätzlich sollte der Gründer bei der Planung Experten hinzuziehen, um bereits im Vorfeld gravierende Fehler zu vermeiden.

Auch wenn es zu Beginn des neuen Jahres noch keine Änderung in Bezug auf den Rechtsanspruch gibt, steht der Wegfall weiterhin noch auf der Agenda der Bundesregierung. Sie wird auch weiterhin über den Wegfall nachdenken um willkürliche und nicht zukunftsträchtige Gründungen zu unterbinden.

Auf jeden Fall werden die genehmigenden Stellen Anträge sorgfältiger prüfen. Eine gründliche Vorbereitung der Selbständigkeit ist deshalb äußerst wichtig.

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