Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Bundeskabinett beschließt Verlängerung und Vervierfachung der Beitragssätze

News für ExistenzgründerDas Gesetzesvorhaben zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist vom Bundeskabinett unverändert beschlossen worden. Im Rahmen des „Beschäftigungschancengesetzes“ soll die Arbeitslosenversicherung für Selbständige über den 31.12.2010 hinaus verlängert werden. Zugleich wird die Berechnungsgrundlage verändert, so dass sich die Beiträge in zwei Stufen mindestens vervierfachen dürften. Experten rechnen damit, dass es zum 31.12.2010 zu Massenaustritten aus der Versicherung kommt. Wer diesen Sonderkündigungstermin versäumt, kann frühestens fünf Jahre nach Beginn der Versicherung regulär die Mitgliedschaft kündigen.

Trotz allem empfehlen wir Existenzgründern in diese Versicherung in Anspruch zu nehmen. Jungen Unternehmern bietet sie eine gewisse Sicherheit und Rückhalt für ihr Vorhaben.

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