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 In den vergangenen Wochen wurde des öfteren von Gründern berichtet, das Anträge auf Gründerzuschüsse sehr viel strenger geprüft und häufig auch abgelehnt wurden. Begründet wird dies damit, dass vielerorts bereits das Jahresbudget für 2010 erschöpft sei. Eine offizielle Bestätigung hierfür liegt jedoch nicht vor
Laut Gesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss, ganz ähnlich wie auch beim Arbeitslosengeld: Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, muss die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld bzw. den Gründungszuschuss auszahlen. Wenn aufgrund steigender Arbeitslosen- bzw. Gründerzahlen das Budget schon vor Ablauf des Jahres erschöpft sein sollte, müssen die Agenturen an anderer Stelle Einsparungen vornehmen oder zusätzliche Mittel freigeben.
Zwar ist die Zahl der Gründungen 2010 deutlich gestiegen, aber das Jahresbudget für den Gründungszuschuss kann nicht schon im Mai erschöpft sein. Zwar ist in den ersten vier Monaten bereits 56.000 mal Gründungszuschuss bewilligt worden (Vorjahr: 45.000, +24 Prozent), aber das Budget dürfte sich an den 137.000 Gründungen des Vorjahrs orientieren.
Die zunehmende Ablehnung der Anträge macht eine gründlichere Vorbereitung der Unterlagen immer notwendiger. Es empfiehlt sich daher zunehmender, dass Existenzgründer so früh wie möglich die Hilfe eines Existenzgründungsberaters in Anspruch nehmen. Folgende Begründungen für eine Ablehnung sind in den vergangenen Wochen bekanntgeworden:
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Kleine formale Fehler bei der Antragstellung.
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Kurze Businessplänen von wenigen Seiten Umfang
- Businesspläne, die erkennbar nicht selbst erarbeitet wurden, sondern z.B. fertig „im Internet gekauft“ wurden, werden abgelehnt.
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Bei fachkundigen Stellungnahmen von Steuerberatern, bei denen man einen Interessenkonflikt unterstellt, wird eine zweite fachkundige Stellungnahme angefordert oder der Antrag intern geprüft.
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Der Zahlenteil des Businessplans wird intern geprüft und die Tragfähigkeit der Gründung in Frage gestellt, etwa weil der Break-even zu spät erreicht wird.
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Einige Agenturen prüfen bestimmte Branchen wie etwa Handelsvertreter besonders streng. Zum Beispiel wird der Handelsvertreter-Vertrag anhand eines Kriterienkatalogs systematisch geprüft.
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Vertriebstätigkeiten im Rahmen von Strukturvertrieben werden abgelehnt.
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Wenn der Antragsteller für das Gespräch mit der Arbeitsagentur nicht gut vorbereitet ist, wird aufgrund mangelnder Darlegung der persönlichen Eignung abgelehnt.
Mit zunehmender Zahl von Ablehnungen nimmt naturgemäß auch die Zahl ungerechtfertigter Ablehnungen zu. Die Chancen, per Widerspruch und ggf. Klage doch noch zum Gründungszuschuss zu kommen, steigen. Allerdings kann sich dadurch die Gründung verzögern oder Sie müssen unter Umständen gründen, ohne sicher sein zu können, dass Sie den Gründungszuschuss auch wirklich erhalten. Besonders belastend ist eine Ablehnung für Gründer, die den Antrag auf Gründungszuschuss erst kurz vor der Gründung oder nachträglich abgeben. Wenn der Gründungszuschuss überraschend abgelehnt wird, ist es dann zu spät, die Gründung zu verschieben. Sie stehen zunächst ohne Förderung da und der Streit um den Gründungszuschuss kostet zugleich Aufmerksamkeit, die eigentlich für den Aufbau des Business nötig wäre.
Was Sie beachten sollten
- Erstellen Sie einen soliden, ausführlichen Businessplan.
- Beantragen Sie den Gründungszuschuss rechtzeitig vor Gründung.
- Wählen Sie eine erfahrene und seriöse fachkundige Stelle, die genau prüft, ob alle formalen Voraussetzungen vorliegen und Ihnen ausführliches Feedback zu Ihrem Businessplan gibt.
Wenn Sie einen unseriösen Anbieter wählen, der für eine geringe Gebühr, aber ohne genaue Prüfung des Plans, eine fachkundige Stellungnahme erteilt, sparen Sie an der falschen Stelle. Sie riskieren die gesamte Förderung in Höhe von bis zu 24.000 Euro, denn die Arbeitsagenturen wissen aus langjähriger Erfahrung, welche Stellen nicht so genau hinschauen und welche nur tragfähige Businesspläne „durchlassen“.
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