Vereinfachte Abwicklung des Gründercoaching Deutschland
Tipps für Gründer

Vereinfachung entlastet Gründer und Berater

2010 wurde das Förderprogramm "Gründercoaching Deutschland (GCD)" von über 28.500 Existenzgründern genutzt. Ab 1. April 2011 wird das Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfacht. Damit wird das Programm für Existenzgründer noch attraktiver.

Die Vereinfachungen des Antrags- und Abrechnungsverfahren soll den Aufwand bei den Regionalpartnern und der KfW verringern und somit die Bearbeitungszeiten für die Anträge und die Abrechnungen verringer. Eine Veränderung, die den Gründern sehr entgegen kommt.

  • Der Gründer kann zukünftig bereits vor der Beantragung seinen Gründungsberater auswählen und die Themen für das Coaching festlegen.
  • Der Beratungsvertrag wird, wie bisher, nach der Förderzusage geschlossen.
  • Der Beratungsvertrag, den der Gründer mit dem Berater schließt, braucht zukünftig nicht mehr bei dem Regionalpartner oder der KfW zur Prüfung eingereicht werden.
  • Nach dem Coaching wird der Verlauf des Coachings in einem standardisierten Schlussverwendungsnachweis dokumentiert.
  • Der Abschlussbericht des Beraters muss zukünftig nicht mehr zur Prüfung eingereicht werden.

Informationen zum Förderprogramm Gründercoaching Deutschland finden Sie HIER.

 

 


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Kommentare

avatar Marco Brandt
+1
 
 
Eine Überarbeitung, die das Antragsprozeder e wesentlich vereinfacht. Endlich mal eine sinnvolle Anpassung!
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