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Nach Angaben der Frankfurter Rundschau ist es sehr wahrscheinlich, dass die Zugangsbedingungen zum Gründungszuschuss erschwert wird. Bereits 2010 wurde diskutiert, den bestehenden Rechtsanspruchs auf den Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umzuwandeln. |
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Die Änderung wurde seinerzeit jedoch auf 2011 verschoben. Angedacht ist laut der Frankfurter Rundschau auch, dass bei der Beantragung des Gründerzuschusses nicht mehr nur 90, sondern künftig 120 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen muss.
Ursula von der Leyen (CDU) wird am 29.03.2011 die Experten der Unions-Fraktion über die geplante Reform informieren. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Experten vor den Sparmaßnahmen gewarnt.
Im vergangenen Jahr hat die Regierung in ihren Sparbeschlüssen festgelegt, dass die Bundesagentur für Arbeit 2011 1,5 Milliarden EURO, 2012 sogar 2,5 Milliarden EURO und in den beiden Folgejahren sogar 3 Milliarden EURO einsparen muss.
Der Gründungszuschuss kostet der Bundesagentur derzeit etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr. Durch die gute Konjunktur haben in den letzten Monaten weniger Menschen aus der Arbeitslosigkeit gegründet. Es ist fraglich, ob darüber hinaus durch eine Umwandlung in eine Ermessensleistung weitere Einsparungen möglich sind.
Was bedeutet die Einsparung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit?
Um die Reform durchzusetzen ist eine Gesetzesänderung notwendig. Diese durchzusetzen wird voraussichtlich noch einige Monate in Anspruch nehmen. Wer bis dahin gründet, hat weiterhin Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss. Nach der Gesetzesänderung kann die Arbeitsagentur weniger aussichtsreiche Vorhaben leichter ablehnen. Gut vorbereitete und aussichtsreiche Gründungen werden weiterhin gefördert werden. Es kann allerdings dazu kommen, dass am Jahresende das für den Gründungszuschuss vorgesehene Budget erschöpft ist und dann die Förderung selektiver vergeben wird oder eine geförderte Gründung erst wieder im Folgejahr möglich ist.
Gleichzeitig kann der Restanspruch auf ALGI für die Beantragung des Gründungszuschusses von 90 auf 120 Tage heraufgesetzt werden. Ger Gründer ist dadurch gezwungen einen Monat früher seine Selbständigkeit zu starten. Eine wesentliche Veränderung, die in der Übergangsphase dazu führen könnte, dass Gründer, die sich auf die 90 Tage konzentrieren, ihren Anspruch auf den Gründerzuschuss verlieren.
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