Ab 01.04.2011 neue Regelung für Gründerkredite "StartGeld" und "Universell"
Tipps für Gründer

Ab dem 1. April können sich Existenzgründer in Sachen Förderung über verbesserte Bedingungen freuen. Mit den Gründerkrediten „StartGeld“ und „Universell“ will die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Schritt in die Selbstständigkeit finanziell erheblich erleichtern.

Das gilt übrigens auch für erneute Unternehmungsgründungen, sofern aus der ersten Gründung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.

Der KfW-Gründerkredit „StartGeld“ wird als direktes Nachfolgeprogramm des zum 31. März ausgelaufenen KfW-„StartGelds“ etabliert. Mit einem Finanzierungshöchstbetrag von 100.000 Euro, davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel, wird dieser Gründerkredit zukünftig den Bedarf der meisten Existenzgründer decken können. Unter Betriebsmittel sind die laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit eines Betriebes zu verstehen, wie zum Beispiel Personalkosten, Miete oder Pacht.

Die 80-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank bleibt beim KfW-Gründerkredit „StartGeld“ erhalten. Diese Risikoübernahme der KfW erleichtert Existenzgründern den Zugang zum Kredit, denn die Gründungsfinanzierung ist und bleibt ein für Banken riskantes Geschäft.

Größere Gründungsvorhaben mit über 100.000 Euro Fremdkapitalbedarf können zukünftig mit dem KfW-Gründerkredit „Universell“ rechnen. Mit ihm können 100 Prozent der notwendigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, eingeschlossen sind auch Übernahmen von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Form von Asset Deals.

Der Höchstbetrag der Finanzierung liegt bei 10 Millionen Euro, der Anteil der Betriebsmittelfinanzierung am Gesamtvorhaben ist nicht begrenzt.

Bei einem Asset Deal handelt es sich um den Kauf eines Unternehmens durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (englisch: Assets). Die Vermögenswerte wie zum Beispiel Maschinen werden einzeln übertragen. Gegenstück zum Asset Deal ist der Share Deal, ein Kauf von Anteilen.

 


 


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