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Seit dem 01. März 2009 steht Unternehmensgründern nun auch ein Förderprogramm zur Verfügung, dass es ihnen ermöglicht bereits vor der Gründung finanzielle Unterstützung für ein qualifiziertes Coaching zu erhalten.
Das Gründungscoaching Niedersachsen der NBank unterstützt durch Zuschüsse für die begleitende Beratung in der Vorgründungsphase die Nachhaltigkeit von Gründungen.
Gründerinnen und Gründer sollen in die Lage versetzt werden, Marktchancen realistisch einzuschätzen und Probleme im Betriebsablauf und der Betriebsstruktur zu meistern. Die begleitende Beratung konzentriert sich auf Fragen der individuellen Gründung oder der Übernahme eines Unternehmens. Maßgeblich sind hierbei Analysen zur Chancen- und Risikobewertung des Vorhabens, zur Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes sowie zur Gründerpersönlichkeit.
Beantragt werden kann diese Förderung von jeder natürlichen Person, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, die Übernahme einer tätigen Beteiligung oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit anstrebt. Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit darf noch nicht erfolgt sein. Die selbstständige Tätigkeit gilt als aufgenommen, wenn die Gewerbeanmeldung, der Handelsregistereintrag, die Meldung an das Finanzamt über die Geschäftsaufnahme oder der Eintrag in die Handwerksrolle erfolgt ist. Die Beratung durch einen in der Beraterbörse der KfW gelisteten Berater soll grundsätzlich vor der Aufnahme einer selbstständigen Existenz abgeschlossen sein.
Um einen gleitenden Übergang in die Selbstständigkeit zu unterstützen, kann die Beratung in Ausnahmefällen bis 3 Monate nach Gründungsdatum weitergeführt werden. Der Zuschuss beträgt im Regierungsbezirk Lüneburg bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 600 Euro je Tagewerk.
Förderfähig sind die Ausgaben, die dem Antragsteller für die Tätigkeit der Berater entstehen. Dazu gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten der Berater.
Die Umsatzsteuer ist nicht Förderfähig und vom Gründer in voller Höhe selbst zu tragen. Als Bemessungsgrundlage gilt ein Tagewerk von 8 Stunden, wobei die Tagewerke auf mehrere Beratungen aufgeteilt werden können.
Die Förderung umfasst mindestens 3 Tagewerke, jedoch höchstens 20 Tagewerke. Stellt der Gründer Beratungsbedarf fest, wählt er einen geeigneten Coach aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus. Mit dem ausgewählten Berater schließt der Gründer eine Coaching-Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Preis der Beratung auf einem Vordruck der NBank. Diese Vereinbarung wird unter dem Vorbehalt einer Zuschussgewährung geschlossen (auflösende Bedingung). Bei einer Versagung des Zuschusses durch die NBank ist die Coaching-Vereinbarung nichtig.
Der Zuschussantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der NBank zu stellen und es darf mit dem Coaching erst nach der Bewilligung durch die NBank begonnen werden.
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