| Kürzung des Gründungszuschusses kommt bereits zum 1. November 2011! |
|
Wie bereits angekündigt, soll die Regellung für den Gründungszuschuss gravierend geändert werden. Bisher musste zur Beantragung des Zuschusses ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 90 Tagen bestehen und der Gründungszuschuss wurde 9 Monate gezahlt. Nach der Änderung muss ein Restanspruch von 180 Tagen bestehen und der Zuschuss wird lediglich 6 Monate gezahlt. Eine gravierende Änderung zulasten der Existenzgründer! Weitere Information zur Änderung >>
Der Gesetzesentwurf wird Ende Mai im Bundeskabinett vorgestellt und daraufhin im Bundestag beraten. Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, trotzdem wird auch der Bundesrat angehört. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause (9. Juli bis 4. September) abgeschlossen sein und das resultierende Gesetz am 31. Oktober 2011 veröffentlicht werden, so dass es am 1. November 2011 in Kraft tritt.
Der frühere Termin hat gravierende Auswirkungen – auch auf bereits arbeitslose Gründungswillige: Wer nach dem 1. Februar diesen Jahres arbeitslos geworden ist, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld I nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anspruch nehmen möchte. Das Gesetz wirkt insofern zurück in die Zeit vor seinem Inkrafttreten. Eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen. Allen ALG I – Empfängern, die den Schritt in die Selbständigkeit planen, wird geraten sich schnellst möglich mit KfW gelisteten Gründungsberater in Verbindung zu setzen, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen, um noch die vollen 9 Monate Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können.
Unsere Berater stehen Ihnen unter der Tel.-Nr.: 05161 4885590 sehr gerne für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Quelle: www.gründungszuschuss.de
Ihre Meinung interessiert uns! Wie ist Ihre Meinung zu dieser geplanten Änderung? Wir würden uns freuen, wenn Sie hierzu Ihren Kommentar hinterlassen. |




Kommentare