| Bundesarbeitsministerin plant gravierende Änderungen beim Gründungszuschuss |
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Folgende Änderungen werden angestrebt:
Die Neuregelung soll zusammen mit zahlreichen weiteren Änderungen am "Instrumentenkasten" der Bundesagentur für Arbeit zum 1. April 2012 eingeführt werden. Nach Einschätzung des Arbeitsministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Neuregelung trifft bei der Opposition, dem DGB und Verbänden wie dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) auf massive Kritik. Hauptvorwurf: Eines der nachweislich erfolgreichsten Arbeitsmarktinstrumente werde abgebaut. Die Reform der Arbeitsmarktinstrumente sei lediglich eine Ausrede, um Sparmaßnahmen auf Kosten Bedürftiger umzusetzen. Die Bundesarbeitsministerin begründete die Kürzungen wie folgt: „Der Gründungszuschuss bleibt erhalten, aber nicht mehr jeder kann ihn künftig verlangen. Arbeitsmarktforscher (IAB) haben für dieses Instrument Mitnahmeeffekte von 60 bis 75 Prozent beziffert, so viele Arbeitslose wären auch ohne staatlichen Zuschuss in die Existenzgründung gegangen.“ Frau von der Leyen beruft sich dabei auf den „Sachstandsbericht der Evaluation der Instrumente“, den das zur Bundesagentur für Arbeit gehörige IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) vor kurzem veröffentlicht hat: Die Studie wurde jedoch nur teilweise für die Entscheidung herangezogen, denn weiterhin heist es: „Nach den mikroökonomischen Wirkungsstudien sind die Beschäftigung begleitenden Maßnahmen als die erfolgreichsten Instrumente einzuschätzen“. Auch weisen sie darauf hin, dass je 100.000 Förderungen etwa 80.000 zusätzliche Jobs (in Vollzeitäquivalenten) geschaffen wurden.
Die Ministerin fährt in ihrer Begründung fort: „Außerdem ist nicht jeder Erwerbslose für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist eine Sachgasse geworden. Wir sehen, dass heute viele Solo-Selbständige da sind, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Deswegen muss die Gründung künftig frühzeitig überlegt und beantragt sein, entscheiden wir dann im Einzelfall.“ Die Änderungen ist einer der stärksten Eingriffe in die Gründungsförderung seitdem Ich-AG und Überbrückunsgeld 2006 durch den Gründungszuschuss abgelöst wurden. Es wird damit gerechnet, dass viele Gründungswillige den Schritt in die Selbständigkeit zeitlich vorziehen werden, um bis Ende März 2012 noch die Förderung in ihrer alten Form zu erhalten. Auch wenn die Reform erst am 1. April 2012 in Kraft tritt, betroffen sind schon alle, die jetzt kündigen oder eine Kündigung erhalten und ab Juni 2011 arbeitslos werden. Sie haben künftig weniger Zeit, um sich für die Selbständigkeit zu entscheiden, diese vorzubereiten und umzusetzen. Qualitativ hochwertige Gründungsberatung gewinnt dadurch weiter an Bedeutung. Eine gute Vorbereitung der Gründung wird zukünftig immer wichtiger. Die Arbeitsagenturen werden genauer hinschauen und Businesspläne selektiver beurteilen und bewilligen.
Experten befürchten, dass einzelne Arbeitsberater ihr Ermessen willkürlich nutzen könnten, es zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen oder Bevorzugung kommen könnte, da die Entscheidungskriterien nicht in gleichem Maße offen gelegt werden müssen, wie bisher. Auch wenn die Kürzungen in diesem Umfang realisiert werden sollten, wird es sich weiterhin lohnen, mit dem Gründungszuschuss in die Selbständigkeit zu starten. Die Förderung beträgt auch dann noch bis zu 18.000 Euro und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Überbrückung und Deckung der Lebenshaltungskosten in der Anlaufzeit. Außerdem ermöglicht der Gründungszuschuss die Beantragung des Gründercoaching Deutschland, in dessen Rahmen der Existenzgründer eine Förderung von 90% (bis zu 3.600,00 €) für eine Beratung durch einen Existenzgründungsberater erhalten kann. Die Beratung vor und nach der Gründung wird an Bedeutung gewinnen, denn eine professionelle Begleitung erhöht die Chancen, dass die Existenzgründung trotz kurzer Vorlaufzeit gut vorbereitet erfolgt und dass die Einnahmen aus der Gründung schon nach sechs Monaten einen großen Teil der Lebenshaltungskosten decken.
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