Designberatung für kleine und mittlere Unternehmen

Marco Brandt - akkreditiert für das Förderprogramm Marketingberatung der NBank

Das visuelle Erscheinungsbild spielt beim wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens eine wesentliche Rolle. Oftmals wird in kleinen oder mittleren Unternehmen der Gestaltung des Logos oder der Werbemittel nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei ist das einheitliche Erscheinungsbild (Corporate Design) eines Unternehmens für den Wiedererkennungswert und damit für den Erfolg aller Marketingaktionen sehr wichtig. 

Das Förderprogramm „Designberatung“ der NBank soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern. Um einen Anreiz zur Inanspruchnahme von Beratungen zu geben, wird ein Zuschuss zu den Kosten für eine begleitende und/ oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen gewährt.

 

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung in den Bereichen Corporate Design (Entwicklung und Weiterentwicklung des Erscheinungsbildes eines Unternehmens), Produkt- und Dienstleistungsdesign zur Entwicklung neuer und Optimierung vorhandener Produkte und Dienstleistungen,

Kommunikations- und Grafikdesign zur Gestaltung von visuellen Inhalten in verschiedenen Medien, Innenarchitektur zur Planung und Gestaltung von Innenräumen des Unternehmens sowie Architektur zur Planung und Gestaltung von Gebäuden des Unternehmens.

Dabei geht es insbesondere um die Förderung des Universal Design, d. h. um marktfähige, flexible und einfache Produkte und Dienstleistungen für möglichst breite Kundengruppen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer.

Die Förderung umfasst im Regierungsbezirk Lüneburg mindestens 5 Tagewerke, jedoch höchstens 25 Tagewerke. Ein Tagewerk beinhaltet 8 Stunden, die jedoch auf mehrere Kalendertage verteilt werden können. Die Maximal 25 Tagewerke können auf mehrere Aufträge verteilt werden.

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