Marketingberatung für kleine und mittlere Unternehmen

In der derzeit angespannten wirtschaftlichen Situation spielt die richtige Positionierung eines Unternehmens am Markt eine immer größere Bedeutung. Viele Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen sind gezwungen die eingefahrenen Pfade zu verlassen und sich neu darzustellen.

 Dabei steht nicht immer nur das visuelle Erscheinungsbild mit dem Logo, der Geschäftsausstattung oder die Anzeige in der Tageszeitung im Vordergrund. Oftmals müssen Themen wie Bindung der bestehenden Kunden, Definition der anzusprechenden Zielgruppen beziehungsweise die Erschließung neuer Zielgruppen ins Auge gefasst werden, um auch zukünftig erfolgreich am Markt existieren zu können. 

 

Um auch kleinen und mittleren Unternehmen eine fachmännische Beratung im Marketing zu ermöglichen, wurde für niedersächsische Unternehmen ein Förderprogramm ins Leben gerufen. Die Marketingberatung ist eine Förderung, mit welcher die NBank und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Förderung auf aktuelle Problemlagen mittelständischer Unternehmen konzentriert. Begleitende und/ oder konzeptionelle Beratung für Marketingkonzepte und deren Umsetzung soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Bonität kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.
Die Marketingberatung soll alle Unternehmensaktivitäten unterstützen, die dem Absatz nachfragegerechter Produkte und Dienstleistungen dienen.

Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung zur Erstellung und Umsetzung von komplexen betrieblichen Marketingkonzepten entstehen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst im Landkreis Soltau-Fallingbostel mindestens 5 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke.

Stellt ein Unternehmen Beratungs- und Coachingbedarf fest, kann Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Berater aus der NBank-KfW-Beraterbörse auswählen, mit ihm eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung schließen und anschließend einen Antrag bei der NBank stellen. Nach der Genehmigung des Antrags unterstützen die ausgewählten Fachleute das Unternehmen dabei sich für die Zukunft erfolgsversprechend am Markt zu positionieren. 

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